Private Rente mit Hinterbliebenenversorgung

R+V-PrivatRentePlus: zusätzliche Rente plus mehr Sicherheit für Ihre Familie

Sorgen Sie mit der privaten Rente mit Hinterbliebenenversorgung unseres Partners R+V Lebensversicherung AG für eine zusätzliche Rente und gleichzeitig für Ihre Familie. Sollte Ihnen etwas zustoßen, sind Ihre Angehörigen mit der R+V-PrivatRentePlus finanziell abgesichert.

Finanzielle Sicherheit für Ihre Familie ab dem ersten Beitrag

Mit der R+V-PrivatRentePlus verbinden Sie die Vorteile der privaten Rentenversicherung mit einer umfassenden Absicherung Ihrer Angehörigen. Ab dem ersten Beitrag ist eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen. Wenn Ihnen in der Einzahlungsphase vor Rentenbeginn etwas zustößt, erhält Ihre Familie oder Ihr Partner eine einmalige Kapitalauszahlung. Die Höhe der Absicherung wählen Sie dabei individuell. Im Todesfall nach Rentenbeginn erhalten Ihre Angehörigen die Rentenzahlungen bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit, wenn Sie sich für eine lebenslange Rente entschieden haben.

Steuervorteile bei der Auszahlung

Mit der R+V-PrivatRentePlus profitieren Sie von Steuervorteilen – die Erträge einer Kapitalauszahlung werden nur zu 50 Prozent versteuert, vorausgesetzt die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre und die Auszahlung erfolgt nach dem vollendeten 62. Lebensjahr. Entscheiden Sie sich statt einer Kapitalauszahlung für eine Rentenzahlung, so wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil versteuert.

Ihre Vorteile mit der R+V-PrivatRentePlus

  • Umfassende Hinterbliebenenversorgung ab dem ersten Beitrag
  • Sicherheit durch garantierte, lebenslange Rentenzahlungen
  • Zuzahlungen und Kapitalentnahme (Teilkündigung) möglich
  • Beitragspause bis 36 Monate möglich
  • Reduzierung des Beitrags bei finanziellem Engpass möglich
  • Flexible Verschiebung des Rentenbeginns
  • Steuervorteile bei der Auszahlung

Häufige Fragen zur privaten Rente mit Hinterbliebenenversorgung

Wie lange erhalten meine Angehörigen die Rente, wenn mir etwas zustößt?

Ihre Angehörigen erhalten die Rentenzahlungen während der Auszahlungsphase bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit. Diese ist ab Vertragsbeginn festgelegt und kann zum Beispiel zehn Jahre betragen.