VR-Gewinnsparen - Spendenantrag

Das VR-GewinnSparen hat neben attraktiven Gewinnmöglichkeiten und der Förderung des Spargedankens vor allem auch einen sozialen Aspekt: Pro Los und Monat werden rund 63 Cent dazu verwendet, bei uns vor Ort Menschen in Not sowie soziale und gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen.

Voraussetzungen für einen Spendenantrag:

  • Ihr Verein bzw. Ihre Institution ist im Geschäftsgebiet der Bank aktiv.
  • Sie benötigen finanzielle Unterstützung für ein zukunftsweisendes Projekt oder eine Anschaffung.
  • Sie sind berechtigt, eine Spendenquittung auszustellen.
  • Ihr Verein bzw. Ihre Institution ist Kunde der Volksbank Ammerbuch eG.
  • Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden.

Beispiele für nicht förderfähige Maßnahmen:

Dies sind z. B. Vergaben für die Finanzierung von:

  • Spenden ins Ausland bzw. außerhalb von Baden-Württemberg
  • Verwaltungskosten wie beispielsweise Honorare, Löhne, Gehälter
  • Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren
  • Sponsoring Maßnahmen
  • Laufende Kosten, die existenzabhängig sind (Bsp. Miete, Nebenkosten)
  • Sucht- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen (Pflichtaufgabe Träger bzw. Aufgabe der Polizei)
  • Pflichtaufgaben des Staates

Spendenantrag online

Stellen Sie einfach und bequem online einen Spendenantrag an Ihre Volksbank Ammerbuch eG

Spendenantrag

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

IBAN bei der Volksbank Ammerbuch eG. Antragsberechtigt sind Institutionen und Vereine, die in einer aktiven Geschäftsbeziehung zur Volksbank Ammerbuch stehen.

Bitte beschreiben Sie hier ausführlich Ihre geplante oder durchgeführte Maßnahme (Projekt/e oder Anschaffung/en).

Die Umsetzung muss im Jahr der Spende erfolgen bzw. zeitnah bei Spenden zum Jahreswechsel. Die Spenden aus dem VR-GewinnSparen werden nur zur Finanzierung konkreter Projekte vergeben. Nach Umsetzung sind die Projektkosten in Form von Rechnungen zu belegen.

Mit Abschicken der Bewerbung bestätige ich die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie die Anerkennung der Fördervoraussetzungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. 

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.